1. Allgemeine Informationen
Für den Geschäftsverkehr zwischen der ASM Sautner Handelsgesellschaft m.b.H. - im folgenden kurz „ASM Sautner“ genannt - und deren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für ASM Sautner unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Abweichungen von diesen AGB sind schriftlich zu vereinbaren. Sollte ein einzelner Punkt dieser Bedingungen als rechtsunwirksam erkannt werden, berührt dies nicht die übrigen Punkte der AGB. Der aufgehobene Punkt ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der aufgehobenen möglichst nahe kommt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Aufträge, die mündlich bzw. telefonisch erteilt werden, gelten mit schriftlicher Auftragsbestätigung als angenommen. Neben- oder Zusatzverabredungen sind nur dann gültig, wenn diese von ASM Sautner schriftlich bestätigt werden.
b) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in Euro, ab Schörfling, sowie exklusive Versicherung und Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
c) Mangels abweichender Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum wie folgt vorzunehmen:
- ein Drittel des vereinbarten Preises bei Vertragsabschluss.
- ein Drittel des vereinbarten Preises, wenn ASM Sautner dem Kunden die
Versandbereitschaft des Liefergegenstandes erklärt.
- ein Drittel bei Ankunft des Liefergegenstandes am Montageort.
d) Dem Kunden wird für gelegte Teilrechnungen eine Prüffrist von 14 Tagen eingeräumt. Sollten binnen 14 Tagen keine schriftlichen Einwendungen erhoben werden, gilt die Teilrechnung als genehmigt.
e) Alle Zahlungen, auch An- und Teilzahlungen sind unabhängig von etwaigen Lieferterminverschiebungen zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig.
f) Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen geltend gemachter Gewährleistungsansprüche, seien sie berechtigt oder nicht berechtigt, nicht statthaft. Durch Gewährleistungsansprüche wird daher die Fälligkeit der Zahlung nicht hinausgeschoben. Ist ein Skonto vereinbart, beginnt die Skontofrist mit Absendung der Faktura bei ASM Sautner zu laufen. Etwaige Gewährleistungsansprüche oder behauptete Gegenforderungen unterbrechen oder hemmen die Skontofrist nicht.
g) ASM Sautner hat dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf Beistellung oder angemessene Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.
h) Terminverlust tritt ein, wenn eine Zahlung durch mehr als acht Tage in Verzug gerät, demzufolge sind bei Teil- und Ratenzahlung alle restlichen Raten sofort fällig. Terminverlust berechtigt ASM Sautner auch, vom Geschäft zurückzutreten.
i) Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminverzug ist ASM Sautner berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von
3 % p. a. über dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen.
j) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen die Forderungen ASM Sautners aufzurechnen. Ist der Vertragspartner allerdings Verbraucher, gilt dieses Aufrechnungsverbot nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ASM Sautners oder im Fall von Gegenforderungen des Vertragspartner, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von ASM Sautner anerkannt wurden.
3. Vorarbeiten und Arbeitsbedingungen
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Einrichtungen zur Verfügung und sorgt dafür, dass die für die Montage des Liefergegenstandes erforderlichen Bedingungen und allenfalls behördliche Genehmigungen erfüllt sind. Dies gilt nicht für Vorarbeiten, die laut Vertrag von ASM Sautner auszuführen sind. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Personal von ASM Sautner die Möglichkeit hat, die Arbeit gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu beginnen und während der gewöhnlichen Arbeitszeit zu arbeiten. Weiters ist Sorge zu tragen, dass die Zugangswege zum Montageort für den erforderlichen Transport von Liefer- und Ausrüstungsgegenständen geeignet sind.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von ASM Sautner. Der Kunde ist zur sachgemäßen Aufbewahrung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Konsignation geliefert wurden. Verfügungen über die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig. Wird über die Waren dennoch vom Kunden verfügt oder werden diese weiter veräußert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltforderungen des Kunden gegen jeden Dritten. Die Forderungen des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an ASM Sautner unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt ASM Sautner jederzeit seine Abnehmer mitzuteilen und unbeschadet darüber hinaus gehender Befugnisse auf Aufforderung seinem Abnehmer die erfolgte Abtretung an ASM Sautner unverzüglich bekanntzugeben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und ASM Sautner unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief binnen 24 Stunden zu verständigen.
5. Lieferfrist
Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle vom Kunden zu machenden endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung vorliegen. Bei Lieferverzug hat uns der Kunde mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu stellen. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen usw. und zwar gleichgültig, ob sich die Vorgänge bei uns oder beim Zulieferer ereignen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung. Bei Annahmeverzug des Kunden steht ASM Sautner das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen oder eine Stornogebühr von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
6. Gewährleistung
a) Für Mängel, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind, leisten wir vollen Materialersatz innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Arbeits-, Wegzeit- und Frachtkosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass die Geräte durch einen konzessionierten Installateur ordnungsgemäß angeschlossen wurden, und keinerlei Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, insbesondere Kontroll-Lampen, Sicherungen, Dichtungen etc. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes zurückzuführen sind, insbesondere solche Mängel, die durch Nichteinhaltung von Betriebs- und Bedienungsanleitungen entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
b) Der Beweis für behauptete Mängel liegt beim Kunden. Dieser muß den Mangel nach sorgfältiger Prüfung der Ware innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche schriftlich anzeigen.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, für eine selbst vorgenommene Mängelbehebung ohne schriftliche Zustimmung von ASM Sautner Kostenersatz von diesem zu verlangen.
d) Eine allfällige Schadensersatzpflicht von ASM Sautner beschränkt sich auf Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung von ASM Sautner für allfällige beim Kunden oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
f) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß dem ABGB.
7. Transportschäden und Retouren
Die Ware ist bei Übernahme sofort auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Im Schadensfall ist sofort die Ausstellung eines Schadensprotokolls zu veranlassen und dieses vom Frachtführer (Bahn, Post, Spediteur) bestätigen zu lassen. Ergibt sich bei der Rücksendung von Geräten, dass Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so sind wir berechtigt, die Kosten für den Versand, sowie eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen. Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
8. Stornierung
Wird der Auftrag vom Kunden widerrufen oder tritt er aus einem Grunde,
der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist ASM Sautner berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des
entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in Höhe von 15 % des Kauf-
preises zu verlangen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz der ASM Sautner Handelsgesellschaft m.b.H.. Es wird von den Vertragsteilen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag die Anwendung des österreichischen Rechtes unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, sowie - sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist - die ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vereinbart.